Die Fa. Lang Papier, Ettringen, die zum finnischen Myllykoski Konzern gehörte und im Juli 2011 vom UPM übernommen wurde, plante in Ettringen, Unterallgäu die zweitgrößte Abfallverbrennungsanlage Bayerns zu errichten. Der erste Genehmigungsantrag wurde im Januar 2008 öffentlich ausgelegt. Das Unternehmen hatte im November 2009 zwar eine Verschiebung des Projektes, für das der Baubeginn bereits in 2010 vorgesehen war, bekannt gegeben, es wollte jedoch an der Realisierung zu einem späteren Zeitpunkt festhalten.
Die Genehmigung für die Errichtung der Anlage wurde am 5.10.2010 vom Landratsamt Unterallgäu erteilt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass im Wesentlichen das genehmigt wurde, was von der Fa. Lang Papier beantragt wurde.
Der neue Eigentümer der Firma Lang Papier UPM hat den Genehmigungsantrag am 10.10.2010 zurückgezogen.
So sollte die Abfallverbrennungsanlage aussehen:
Hier sollte die Anlage stehen:
1. Sehr hohe Verbrennungskapazität
In der Anlage sollten bis zu 49,85 t/Stunde bzw. 1.196 t/Tag verbrannt werden. Die jährliche Verbrennungskapazität war laut Genehmigungsantrag auf 408.000 t begrenzt.
In der Anlage sollten bis zu 408.000 t Abfälle pro Jahr (1.118 t/Tag) verbrannt werden, und zwar bis zu:
2. Unzureichende Rauchgasreinigung
Die geplante Rauchgasreinigungsanlage entsprach dem untersten Standard der damals in Deutschland betriebenen Abgasreinigungsanlagen. Sie bestand im Prinzip aus nur einer Reinigungsstufe, dem Gewebefilter. Die Folge: hohe, technisch vermeidbare Schadstoff-Emissionen im Normalbetrieb und deutlich erhöhtes Risiko im Falle von Störfällen.
Zum Vergleich: Kommunale Abfallverbrennungsanlagen sind mit 5 bis 8 stufigen Rauchgasreinigungsanlagen ausgestattet und bleiben – im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes - im Normalbetrieb weit unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten.
Hier ist eine 5 bzw. 8 stufige Rauchgasreinigung am Beispiel der kommunalen MVA Bielefeld dargestellt. Bei der Fa. Lang Papier sollte die Rauchgasreinigung im Prinzip durch lediglich einen Gewebefilter (s. Filterstufe 8) ausgeführt werden.
Hier sind tatsächlich gemessene Emissionen in Abfallverbrennungsanlagen mit unterschiedlicher Rauchgasreinigungstechnik dargestellt. Die Anlage bei der Fa. Lang Papier war mit der von Salzbergen vergleichbar.
3. Technisch vermeidbare Schadstoff-Emissionen
Aufgrund der Größe der Anlage (408.000 t Jahreskapazität, max. Abgasvolumenstrom trocken von 927.350.000 m³/Jahr) sowie der starken Ausschöpfung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte in Folge der o.g. unzureichenden Rauchgasreinigung lagen die Gesamtemissionen u.E. unverantwortlich hoch. Was den Schornstein hätte verlassen dürfen, können Sie u.a. der folgenden Tabelle entnehmen.
4. Unzureichende Emissionsmessungen
Die vorgesehenen Emissionsmessungen waren aus unserer Sicht unzureichend (siehe Tabelle oben).
Wir haben bei der Erörterung deutliche Verbesserungen, z.B. für die Dioxine eine quasi-kontinuierliche Langzeitbeprobung nach dem System AMESA, wie es z.B. in Belgien bereits Standard ist, gefordert. Diese Forderung wurde abgelehnt. Somit galt für Dioxine und Furane wie für alle Schwermetalle außer Quecksilber, dass Emissionsmessungen im Rauchgas nur alle 12 Monate an drei Tagen durchgeführt werden sollten; die Termine sollten dabei von der Fa. Lang Papier bestimmt werden.
5. Störfallrisiken wurden unterschätzt
In deutschen Abfallverbrennungsanlagen kommt es regelmäßig zu Störfällen und damit zu erhöhten Schadstoffemissionen, die z.T. deutlich über den gesetzlichen Grenzwerten liegen. Mögliche Ursache von Störfällen sind:
6. Zunehmender LKW-Verkehr
Das LKW-Verkehrsaufkommen hätte sich spürbar erhöht, denn
Laut Genehmigungsantrag wären im „ungünstigsten Fall“ zur Ver- und Entsorgung der Anlage 76 LKW-Fahrten pro Tag notwendig gewesen, das sind 19.000 LKW-Fahrten pro Jahr (Hin- und Rückfahrt nicht als eine Fahrt, sondern als zwei Fahrten gerechnet).
7. Entsorgungskapazitäten in der Region und Raumordnungsverfahren
In der Region gabe es drei kommunale Abfallverbrennungsanlagen, die durch Steuergelder mit bester Rauchgasreinigung ausgestattet und durch das rückläufige Abfallaufkommen damals nicht ausgelastet waren.
Deswegen und aufgrund der Größe der Anlage (u.a. Hallenhöhe, 50 m, Schornsteinhöhe 75 m) hatten wir ein Raumordnungsverfahren mit strategischer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gefordert, das jedoch von der Genehmigungsbehörde abgelehnt wurde.